Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 03.07.2007

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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07   

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LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,18757)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2007 - 8 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,18757)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2007 - 8 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,18757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitgeberverbands gegenüber einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Aufrufs zum Warnstreik zur Durchsetzung eines ergänzenden Tarifvertrags als sog. Tarifsozialplan; Umfang der Friedenspflicht; Anforderungen an die Formulierung von Unterlassungsanträgen; ...

  • Betriebs-Berater

    Erstreikung von Tarifsozialplänen - Friedenspflicht bei Rationalisierungsschutzabkommen?

  • Judicialis

    BGB § 1004 analog

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage eines Arbeitgeberverbands auf Unterlassung von Warnstreiks (hier: um Tarifsozialplan) ? Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt hinsichtlich der geregelten Materie Friedenspflicht ? Streikforderungen müssen so konkret gefasst werden, dass der Gegner sinnvoll ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 415
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - NZA 2007, 987; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 191/03 - DB 2007, 1190), der sich das Berufungsgericht anschließt, müssen Unterlassungsanträge so formuliert sein, dass sie eindeutig erkennen lassen, welche Verhaltensweisen dem Schuldner verboten werden sollen.

    2.3 Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - DB 2007, 1924, m.w.N.), der sich das Berufungsgericht anschließt, steht einem Arbeitgeberverband gegenüber einer Gewerkschaft ein Anspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen gegen seine Mitglieder zu, denn dadurch wird das Recht der gegnerischen Koalition auf koalitionsmäßige Betätigung in unzulässiger Weise verletzt.

    2.3.1 Zwar ist ein Streik mit dem Ziel, mit einem verbandsangehörigen Arbeitgeber einen firmenbezogenen Tarifvertrag über den Ausgleich der mit einer geplanten Betriebsänderung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile herbeizuführen, nicht ausgeschlossen, auch ein solcher Arbeitskampf unterliegt aber der tariflichen Friedenspflicht (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.2007, a.a.O., Rndziff. 114).

    Zwar unterliegt der Umfang der Streikforderungen, soweit es sich um tariflich regelbare Ziele handelt, nicht der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.2007, a.a.O.), die Forderung muss jedoch jedenfalls so klar formuliert sein, dass die Gegenseite sinnvoll reagieren kann und auch eine Rechtmäßigkeitskontrolle möglich ist (so Dieterich in ErfK, 7. Aufl. 2007, RndNr. 111 a bis 112) oder - enger gesehen - dass die Forderung vom Gegner theoretisch mit ja oder nein beantwortet werden kann (so Kissel, Arbeitskampfrecht 2002, § 24 RndNr. 12, S. 220).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Wenn die Tarifvertragsparteien eine Sachmaterie erkennbar umfassend geregelt haben, ist davon auszugehen, dass sie diesen Bereich der Friedenspflicht unterwerfen und für die Laufzeit des Tarifvertrags von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung weiterer Regelungen, die in einem sachlichen inneren Zusammenhang mit dem befriedeten Bereich stehen, absehen wollen (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734).

    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Fall einer ganz ungewöhnlichen, bei Abschluss des Verbandstarifvertrags unvorhergesehenen und von deren Regelungen offensichtlich nicht erfassten Entwicklung, die es erforderte, die aus den Verbandstarifverträgen folgende Friedenspflicht entfallen zu lassen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 10.12.2002, a.a.O., Rndziff. 41) ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass zwischen den Parteien neben dem Manteltarifvertrag auch ein Rationalisierungsschutzabkommen besteht, nicht gegeben.

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Zwar hat der Kläger damit seine ursprünglich ausschließlich auf Feststellung gerichtete Klage erweitert, die nach den Grundsätzen der Klageänderung zu beurteilende Klageerweiterung (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 271/06 - NZA 2007, 269) war jedoch als sachdienlich i.S.d. § 263 2 Alt. ZPO anzusehen.

    Sachdienlichkeit i.S.d. § 263 ZPO ist gegeben, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klagehäufung ein neuer Prozess vermieden wird (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Urteil vom 12.09.2006, a.a.O.; BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO; BGH, Urteil vom 15.01.2001 - II ZR 48/99 - NJW 2001, 1210).

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Ein solches rechtliches Interesse setzt voraus, dass der Kläger aus der Feststellung Rechte herleiten will, allein der Wunsch nach einer gerichtlichen Beurteilung eines vergangenen Rechtsverhältnisses reicht zur Begründung des rechtlichen Interesses nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.1984 - 1 AZR 297/82 - n.v., zitiert nach juris).

    Der Zweck der Zwischenfeststellungsklage ist die Ausdehnung der Rechtskraftwirkung auf den Grund der Klage, woraus eine Einschränkung ihrer Zulässigkeit erfolgt, wenn über die Rechtsbeziehungen der Parteien, die sich aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergeben können, bereits mit Rechtskraftwirkung durch die Hauptsacheentscheidung erschöpfend entschieden wird, ohne dass aus dem Rechtsverhältnis noch weitere Ansprüche erwachsen als diejenigen die mit der Hauptklage geltend gemacht werden (vgl. BAG, Urteile vom 10.12.1965 - 4 AZR 161/65 - NJW 1966, 1140; vom 12.09.1984, a.a.O.).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - NZA 2007, 987; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 191/03 - DB 2007, 1190), der sich das Berufungsgericht anschließt, müssen Unterlassungsanträge so formuliert sein, dass sie eindeutig erkennen lassen, welche Verhaltensweisen dem Schuldner verboten werden sollen.
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Sachdienlichkeit i.S.d. § 263 ZPO ist gegeben, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klagehäufung ein neuer Prozess vermieden wird (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Urteil vom 12.09.2006, a.a.O.; BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO; BGH, Urteil vom 15.01.2001 - II ZR 48/99 - NJW 2001, 1210).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Auch eine prozesswirtschaftlich sinnvolle Erledigung von Rechtsstreitigkeiten, bei der die Feststellungsklage trotz des Vorrangs der Leistungsklage als zulässig erachtet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 435/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 59), kann vorliegend angesichts der gleichzeitig geltend gemachten Unterlassungsansprüche des Klägers nicht angenommen werden.
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Sachdienlichkeit i.S.d. § 263 ZPO ist gegeben, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klagehäufung ein neuer Prozess vermieden wird (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. nur BAG, Urteil vom 12.09.2006, a.a.O.; BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO; BGH, Urteil vom 15.01.2001 - II ZR 48/99 - NJW 2001, 1210).
  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    Da es vorliegend an einer Vorgreiflichkeit für andere, ausreichend deutlich gemachte Ansprüche des Klägers fehlt und über die Unterlassungsanträge ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis entschieden werden kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.12.1967 - V ZR 81/66 - NJW 1968, 699), erschöpft sich der Antrag in der Feststellung der für die Unterlassungspflicht relevanten Voraussetzungen und ist unzulässig.
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
    2.1 Der Kläger ist aktivlegitimiert, denn als Tarifvertragspartei kann er aus eigenem Recht verlangen, dass der Tarifpartner rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen gegen seine Mitglieder unterlässt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG, Urteil vom 26.04.1988 - 1 AZR 399/86 - NZA 1988, 775).
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65

    Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister -

  • ArbG Berlin, 23.06.2008 - 2 Ga 9993/08

    Zulässigkeit von im Zusammenhang mit einem Arbeitskampf stehenden Maßnahmen

    Einem Arbeitgeberverband steht gegenüber einer Gewerkschaft ein Anspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen gegen seine Mitglieder zu, denn dadurch wird das Recht der gegnerischen Koalition auf koalitionsmäßige Betätigung in unzulässiger Weise verletzt ( BAG 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - 26.04.1988 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Sozialplan 1 AZR 399/86 - AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Berlin-Brandenburg 28.09.2007 - 8 Sa 916/07 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78a ).

    Gleiches gilt - gestützt auf Art. 9 Abs. 3 GG - für den Arbeitgeberverband, dessen Mitglied der bestreikte Arbeitgeber ist ( BAG 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - 26.04.1988 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Sozialplan 1 AZR 399/86 - AP Nr. 101 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Berlin-Brandenburg 28.09.2007 - 8 Sa 916/07 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78a ).

  • ArbG Düsseldorf, 19.11.2008 - 2 Ga 98/08

    Streikrecht, Friedenspflicht

    Wenn die Tarifvertragsparteien eine Sachmaterie erkennbar umfassend geregelt haben, ist davon auszugehen, dass sie diesen Bereich der Friedenspflicht unterwerfen und für die Laufzeit des Tarifvertrags von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung weiterer Regelungen, die in einem sachlichen inneren Zusammenhang mit dem befriedeten Bereich stehen, absehen wollen (vgl. BAG, Urt. v. 24.4.2007 - 1 AZR 252/06, NZA 2007, 987; BAG, Urteil vom 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - NZA 2003, 734; LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.9.2007 - 8 Sa 916/07, LAGE Art. 9GG Arbeitskampf Nr. 78a).
  • ArbG Köln, 15.12.2009 - 12 Ga 179/09

    Antrag auf Untersagung eines Warnstreiks bei der Bauer Druck Köln KG

    Anders auch als die dort maßgeblichen Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft enthält § 14 MTV und das Rationalisierungsschutzabkommen 1984 bezüglich der Kündigungsthematik keinen derart erkennbar abschließenden Charakter ( vgl. hierzu LAG Berlin Brandenburg 28. September 2007 - 8 Sa 916/07 -BeckRS 2008, 53654; LAG Berlin Brandenburg 3. Juli 2007 - 8 Sa 916/07 -BeckRS 2009 73739 ).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 03.07.2007 - 8 Sa 916/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,65848
LAG Berlin-Brandenburg, 03.07.2007 - 8 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,65848)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2007 - 8 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,65848)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 8 Sa 916/07 (https://dejure.org/2007,65848)
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Köln, 15.12.2009 - 12 Ga 179/09

    Antrag auf Untersagung eines Warnstreiks bei der Bauer Druck Köln KG

    Anders auch als die dort maßgeblichen Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft enthält § 14 MTV und das Rationalisierungsschutzabkommen 1984 bezüglich der Kündigungsthematik keinen derart erkennbar abschließenden Charakter ( vgl. hierzu LAG Berlin Brandenburg 28. September 2007 - 8 Sa 916/07 -BeckRS 2008, 53654; LAG Berlin Brandenburg 3. Juli 2007 - 8 Sa 916/07 -BeckRS 2009 73739 ).
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